Mitgliedstaaten der EU

Der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen.

Dennoch sieht das europäische Recht in einigen Teilbereichen exportkontrollpolitisch Beschränkungen für bestimmte Güter vor.

Bitte beachten Sie auch steuerliche Sondergebiete.

Folgende Länder gehören der Europäischen Union an:

BelgienBulgarienDänemark
DeutschlandEstlandFinnland
FrankreichGriechenlandIrland
ItalienKroatienLettland
LitauenLuxemburgMalta
NiederlandeÖsterreichPolen
PortugalRumänienSchweden
SlowakeiSlowenienSpanien
Tschechische RepublikUngarnZypern

Das Staatsgebiet der einzelnen EU-Staaten ist nicht immer mit dem Zollgebiet der EU identisch. Es gibt Ausnahmen. So gehört z.B. die Insel Helgoland als Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht zum Zollgebiet der EU.

Quelle: Generalzolldirektion | "Welche Staaten gehören zur Europäischen Union?" | http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0015_eu_staaten.html?nn=39894 | 28.02.2018